+49 (0) 176/82072504
info@kleinespielkinder.de

AGB / Mietbedingungen

Mietbedingungen Kleine Spielkinder:

Vermietung:

1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis.

2. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.

3. Eine Stornierung des Auftrages ist bis zu vierzehn Tage vor dem vereinbarten Miettermin kostenlos. Wird eine Stornierung innerhalb der vierzehn Tagen durchgeführt, so wird zu Lasten des Mieters, eine Entschädigung von 25% der vereinbarten Mietkosten erhoben. Bei einer Stornierung von drei Tagen oder weniger vor dem Miettermin, berechnen wir 50 % der vereinbarten Mietkosten.

4. Miettage und -zeiten werden individuell mit uns vereinbart.

5. Wir bieten eine Lieferung, Auf- und Abbau und Abholung gegen Aufpreis an. Die Kosten dafür vereinbaren wir mit Ihnen individuell. Sie haben auch die Möglichkeit Mietartikel selbst abzuholen.

6. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.

7. Vorab wird eine Kautionsleistung von 100 Euro pro Mietauftrag fällig. Es können andere Regelungen möglich sein.

8. Die Geräte werden an Jugendgruppen, Schulen, Kindergärten, Vereine, Verbände, Institutionen, Privatpersonen, gewerbliche Unternehmen und gemeinnützige Veranstalter vermietet. Unsere Hüpfburgen sind alle nach DIN EN 14960 geprüft und zugelassen.

9. Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die aus dem Betrieb der entliehenen Geräte entstehen.

10. Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Kleine Spielkinder übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. Bei Betreuung durch Kleine Spielkinder sind andere Bedingungen möglich.

11. Eine Weitervermietung an andere Personen oder Standorte ist nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig.

12. Die festgesetzte Mietgebühr ist vorab auf unser Geschäfts- oder PayPal-Konto fällig. In Ausnahmen wird der Mietbetrag erst bei Abholung/Anlieferung im Voraus fällig. Sollten die vermieteten Objekte nicht zur vereinbarten Zeit dem Vermieter zurück übergeben (Abholung/Lieferung) werden ist der Vermieter berechtigt, einen weiteren Miettag in Rechnung zu stellen.

13. Bestehende Gesetze und Ortsvorschriften werden von diesen Mietbedingungen nicht berührt.

14. Sämtliche, weitere und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Unterzeichnung.

15. Werden zugesagte Geräte durch einen vorausgegangenen Einsatz mit unvorhersehbaren Folgen (Defekt der Hüpfburg o.ä.) oder durch höhere Gewalt einsatzunfähig, hat der Mieter keinerlei rechtliche Ansprüche auf Ersatzgeräte.

16. Bei jeder Anmietung sind ein Mietvertrag sowie die Mietbedingungen und Regeln auszustellen und zu unterzeichnen. Mit der Unterschrift durch den Mieter auf dem Mietvertrag werden auch die Mietbedingungen und Hüpfburgregeln anerkannt.

17. Alle Mietgegenstände sind in einwandfreiem Zustand, gereinigt und trocken (besonders Hüpfburgen und Zelte) zurückzugeben. Für eine etwaige Trocknung oder Reinigung berechnen wir 20 Euro/Stunde.

18. Der Rechnungs- bzw. Mietbetrag wird durch uns auf die nächste volle 5er Euro Stelle gerundet. Den gerundeten Betrag spenden wir an verschiedene sozial Projekte. 

Aufbau der Hüpfburg:

1. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass während der Veranstaltung die Spielgeräte beaufsichtigt werden. Bei Hüpfburgen / Spielgeräten muss mind. eine Aufsichtsperson eingesetzt werden. Um die Standsicherheit der Hüpfburgen und Spielgeräten zu gewährleisten, sind die mitgelieferten Befestigungsmaterialien an den Geräten anzubringen und nach den Unfallverhütungsvorschriften entsprechend abzusichern. Dies ist Aufgabe des Mieters. Der Aufbau und die Betreuung kann auch durch Kleine Spielkinder (gegen Aufpreis) durchgeführt werden.

2. Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sachgemäß und vorsichtig zu behandeln und nur von eingewiesenen Personen bedienen zu lassen. Die mitgelieferten Planen sind ganzflächig als Unterlagen für die Hüpfburgen und Spielgeräten zu verwenden. Die Spielgeräte sind unverzüglich nach Beendigung des beaufsichtigten Spielbetriebes ggf. abzubauen und abholbereit an einem sicheren Ort aufzubewahren.

3. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände in das Gebläse einführen. Das Gebläse muss während des Betriebes ständig eingeschaltet bleiben! Der Luftschlauch zwischen Gebläse und Hüpfburg darf nicht geknickt werden, um eine reibungslose Luftzufuhr / einen sicheren Spielbetrieb zu gewährleisten. Dies muss regelmäßig kontrolliert werden.

4. Bei Regenbeginn sofort die Hüpfburg vom Stromkreis trennen, alle elektrischen Anlagen (Gebläse, Verlängerungskabel…) ins Trockene bringen! Die Hüpfburg fällt schnell zusammen und muss sofort mit einer Plane abgedeckt bzw. ins Trockene gebracht werden, sodass nach dem Regen sofort wieder trocken gehüpft werden kann.

5. Für ausreichende Stromversorgung (220V / 16A) hat der Mieter zu sorgen.

6. Zum Aufbau und Abbau, sowie der Verladung der Hüpfburg hat der Mieter 1-2 Helfer zu stellen.

Benutzung der Hüpfburg:

1. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

2. Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden.

3. Kinder unter 3 Jahren und Kinder über 12 Jahren dürfen lt. Hersteller nicht hüpfen. Kinder mit Schäden an der Wirbelsäule, Kopf- u. Nackenverletzungen, sowie Kinder, die sich durch Zusammenstöße besonders verletzen könnten, ist die Nutzung der Hüpfburg untersagt.

4. Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.

5. Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände. Auch in die Höhe muss ausreichend Platz vorhanden sein.

6. Bei der Vermietung von Kinderattraktionen (Hüpfburgen etc.) übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.

7. Die Aufsichtsperson/en hat/haben darauf zu achten, dass die Warnhinweise auf der Hüpfburg eingehalten werden! Dies gilt insbesondere für die Anzahl der spielenden Kinder und die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichtes. Die Aufsichtsperson sollte möglichst früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch Ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere Kinder gefährden.

8. Speisen und Getränke sowie Kaugummis und Bonbons dürfen grundsätzlich nicht mit in die Hüpfburg genommen werden. Erstickungsgefahr!

9. Schuhe aus ist Pflicht! – Um Schäden an der Hüpfburg zu vermeiden, wird eine Nutzung mit Schuhwerk untersagt. Aus hygienischen Gründen sollten Socken getragen werden.

10. Hosentaschen, Jackentaschen etc. sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen, harten, scharfen oder gefährlichen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen und Schäden führen.

11. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Gegenstände müssen vor der Benutzung der Hüpfburg entfernt werden.

12. Bestärken Sie die Kinder, sich auch beim Toben rücksichtsvoll gegenüber anderen Kindern zu verhalten, insbesondere gegenüber Kleineren.

13. Hüpfburgen sind pfleglich zu behandeln und vor Nässe und Schmutz zu schützen. Bei drohendem Gewitter oder Regen bauen Sie die Hüpfburg rechtzeitig ab und bringen Sie die Hüpfburg in Sicherheit. Bei Nichtbeachtung berechnen wir 20 Euro/Stunde für die Trocknung und/oder Reinigung.

14. Der Mieter ist verpflichtet sich eine Genehmigung, für das Aufstellen der gemieteten Gegenstände, einzuholen. Sollte keine Genehmigung vorliegen und es untersagt werden, die gemieteten Gegenstände aufzustellen, so muss der Mieter den vollen Gesamtbetrag, ohne Abzug, zahlen.

Schadensregulierung:

1. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.

2. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Reparatur ist nur vom Hersteller geeigneten Werkstätten durchzuführen. Der Mieter muss die Reparaturkosten vollständig übernehmen. Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, ist der Mieter verpflichtet den Neuanschaffungswert des Mietgerätes, vollständig zu ersetzten. Ebenso zählen alle in Verbindung stehenden Kosten dazu z.B. Transport.

3. Etwaige Schäden an einem Spielgerät (Riss an der Hüpfburg, offene Naht usw.) oder dem Zubehör (Gebläse, Plane usw.) sind sofort per Telefon oder E-Mail (info@kleinespielkinder.de) zu melden! Gegebenenfalls ist die Benutzung des schadhaften Spielgerätes unverzüglich einzustellen. Ein Ersatzanspruch in Form von einer anderen Hüpfburg oder Geldrückerstattung besteht nicht.

4. Die vermieteten Spielgeräte sind – falls nichts Gegenteiliges vereinbart wurde – zum vereinbarten Rückgabetermin in einem einwandfreien Zustand und ggf. von vorhandenem Schmutz gereinigt zum Verleiher zurückzubringen.

5. Bei Beschädigungen, die auf Mutwilligkeit oder unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind, haftet der Mieter! Fehlt bei der Rückgabe ein Gerät oder Teile eines Gerätes, sind diese vom Mieter in voller Höhe (=Wiederbeschaffungswert) zu ersetzen. Dasselbe gilt bei Verlust der Hüpfburg oder anderer, entliehener Objekte und Spielgeräte.